Seit dem 01.01.2007 ist in Hamburg die allgemeine Anleinpflicht für Hunde Vorschrift. Wenn Sie trotzdem mit Ihrem Hund weiterhin ohne Leine spazieren gehen möchten, verlangt die Stadt Hamburg von Ihnen, dass Sie eine Gehorsamsprüfung mit Ihrem Hund ablegen.
Die Befreiung von der Anleinpflicht wird Ihnen nach bestandener Prüfung ausgestellt.
Als von der Freien und Hansestadt Hamburg beliehene Sachverständige bis 2020 bereitet Daniela Gluth-Peschel Sie und Ihren Hund gerne auf diese Prüfung vor.
Nach bestandener Prüfung erhalten sie bei uns die „Befreiung nach §9 Abs. 1 HundeG“.
Details und Termine auf Anfrage. Tel. 04155-3418